Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Fsser (1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G),
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2),
Kanister (3A2, 3B2, 3H2).

Die Verpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen.

Der (die) Generator(en) muss (mssen) in einem Versandstck befrdert werden, das fr den Fall, dass im Versandstck ein Generator ausgelst wird, folgende Anforderungen erfllt:

a) andere Generatoren im Versandstck werden nicht ausgelst;
b) der Verpackungswerkstoff entzndet sich nicht und
c) die Temperatur an der ueren Oberflche des Versandstcks bersteigt nicht 100 C.